Zum Inhalt springen

Für Patientinnen und Patienten aus Deutschland

Zahnbehandlung in Rumänien – Überlegungen für Patientinnen und Patienten aus Deutschland

Ein ruhiger, praktischer Überblick: was sich ändert, wenn die Behandlung im EU-Ausland stattfindet, und was Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zahnarztpraxis klären sollten.

01

Warum manche Patientinnen und Patienten ins Ausland schauen

In Deutschland trägt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz einen Festzuschuss; den übrigen Teil zahlen Patienten selbst. Manche Leistungen, etwa viele ästhetische Behandlungen, werden in der Regel privat bezahlt. Bei umfangreicheren Versorgungen kann der Eigenanteil daher spürbar sein.

Manche Menschen ziehen deshalb eine Behandlung in einem anderen EU-Land in Betracht. Rumänien ist eine Möglichkeit: Das Land ist seit 2007 Mitglied der EU, Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen beim Colegiul Medicilor Stomatologi din România (CMSR) eingetragen sein, und viele Kliniken behandeln Patienten aus dem Ausland. Eine Behandlung im Ausland ist aber nicht für jeden die richtige Wahl, und es gibt praktische Abwägungen, die Sie kennen sollten.

02

Ihre Zahnarztpraxis in Deutschland einbeziehen

Ihre eigene Praxis ist voraussichtlich die Anlaufstelle für Kontrollen und mögliche Probleme, wenn Sie wieder zu Hause sind. Wenn Sie Ihre Pläne vor der Reise ansprechen, kann die Praxis Unterlagen und Röntgenbilder weitergeben, auf Besonderheiten hinweisen und sich auf die Nachsorge einstellen.

Manche Praxen sind zurückhaltend, wenn sie umfangreiche Arbeiten anpassen oder reparieren sollen, die anderswo gemacht wurden – besonders bei Implantaten eines Systems, mit dem sie nicht arbeiten. Das sollten Sie besser vorher wissen als erst im Bedarfsfall.

  • Bitten Sie die rumänische Klinik um vollständige Unterlagen auf Deutsch oder Englisch: Röntgenbilder, Scans, Behandlungsnotizen und verwendete Materialien.
  • Lassen Sie sich die Implantatdaten geben, einschließlich System, Größen und Komponenten.
  • Geben Sie diese Unterlagen nach Ihrer Rückkehr an Ihre Zahnarztpraxis weiter.

03

Währung und Zahlung

Die Landeswährung Rumäniens ist der Leu (RON), viele Kliniken nennen ihre Preise aber in Euro. Oft müssen Sie deshalb gar nicht umrechnen. Rechnet eine Klinik in Lei ab, fragen Sie Ihre Bank oder Ihren Kartenanbieter, welche Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung anfallen.

Klären Sie, in welcher Währung die Klinik abrechnet, wann gezahlt wird (zum Beispiel je Behandlungsabschnitt oder im Voraus) und was gilt, wenn sich Ihr Behandlungsplan nach der Untersuchung ändert.

04

Krankenkasse, Festzuschuss und Kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte können nach § 13 SGB V und der EU-Patientenrichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen und sich die Kosten erstatten lassen – allerdings höchstens bis zu dem Betrag, den die Krankenkasse für eine entsprechende Behandlung in Deutschland übernommen hätte. Die Krankenkasse kann außerdem Verwaltungskosten abziehen.

Für Zahnersatz gilt eine wichtige Besonderheit: Den Festzuschuss gibt es nur, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung genehmigt hat. Der Plan sollte von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt erstellt werden, die oder der die Behandlung tatsächlich durchführt, und in deutscher Sprache vorliegen. Wird ohne vorherige Genehmigung behandelt, besteht das Risiko, dass kein Zuschuss gezahlt wird.

Bei privater Krankenversicherung oder einer Zahnzusatzversicherung hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif ab. Fragen Sie in jedem Fall vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich bestätigen. Allgemeine Informationen bietet die Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (EU-PATIENTEN.DE).

  • Lassen Sie sich von der rumänischen Klinik einen Heil- und Kostenplan auf Deutsch erstellen.
  • Reichen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse ein, gegebenenfalls mit Ihrem Bonusheft, und warten Sie die Genehmigung ab.
  • Bitten Sie nach der Behandlung um eine ausführliche Rechnung auf Deutsch.

05

Reiseversicherung und Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts gedacht. Sie gilt nicht für eine geplante Behandlung, die der Zweck Ihrer Reise ist.

Auch viele Auslandsreisekrankenversicherungen schließen Reisen zu geplanten Behandlungen und deren Komplikationen aus. Lesen Sie die Bedingungen sorgfältig und nennen Sie Ihrer Versicherung den Reisezweck.

06

Ihre Rechte als Verbraucher bei einer Behandlung im Ausland

Wenn Sie eine Klinik in Rumänien bezahlen, schließen Sie den Vertrag in der Regel mit dieser Klinik, und meist gilt rumänisches Recht. Schutzmechanismen und Beschwerdewege, die Sie aus Deutschland kennen, gelten dann nicht unbedingt in gleicher Weise.

Nachbesserungen müssen in der Regel von der Klinik im Ausland vorgenommen werden, da sie Ihr Vertragspartner ist. Lassen Sie stattdessen eine Praxis in Deutschland nachbessern, tragen Sie die Kosten meist selbst. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert allgemein über grenzüberschreitende Verbraucherfragen in der EU.

  • Lassen Sie sich einen schriftlichen, aufgeschlüsselten Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag geben.
  • Fragen Sie nach Garantien, deren Bedingungen und ob dafür eine erneute Anreise nötig ist.
  • Bewahren Sie Kopien aller Nachrichten, Rechnungen und Einwilligungserklärungen auf.

07

Praktische Checkliste und Anreise

Bukarest (OTP), Cluj-Napoca (CLJ) und Timișoara (TSR) haben internationale Flughäfen. Je nach Saison gibt es Verbindungen von mehreren deutschen Flughäfen, Strecken ändern sich aber, und manche werden nur saisonal angeboten. Prüfen Sie die aktuellen Flugpläne und ziehen Sie flexible Tickets in Betracht, falls sich Ihr Behandlungsplan ändert.

Bei chirurgischen Eingriffen richten Sie sich nach der Empfehlung Ihrer behandelnden Zahnärztin oder Ihres behandelnden Zahnarztes, wann Sie sicher fliegen können, und planen Sie Zeit für einen zusätzlichen Termin ein.

  • Vor der Buchung mit der Krankenkasse oder Versicherung klären, was erstattet werden kann.
  • Heil- und Kostenplan genehmigen lassen, bevor die Zahnersatzbehandlung beginnt.
  • Ihre Zahnarztpraxis informieren und Unterlagen mitnehmen.
  • Zahlungsbedingungen, Garantie und Beschwerdeweg schriftlich festhalten.

Fragen von Patientinnen und Patienten aus Deutschland

Zahlt meine Krankenkasse Zahnersatz aus Rumänien?

Unter Umständen ja, aber nur im Rahmen dessen, was sie auch in Deutschland übernommen hätte. Für den Festzuschuss muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn genehmigt haben. Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wer stellt den Heil- und Kostenplan aus?

In der Regel die Zahnärztin oder der Zahnarzt, die oder der die Behandlung durchführt – also die Klinik in Rumänien –, und zwar auf Deutsch. Ein Plan einer anderen Praxis ersetzt ihn nicht ohne Weiteres.

Gilt meine EHIC für eine geplante Zahnbehandlung?

Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts gedacht, nicht für Behandlungen, für die Sie reisen.

Was gilt bei privater Versicherung oder Zahnzusatzversicherung?

Das hängt vom Tarif ab. Lassen Sie sich vor der Behandlung schriftlich bestätigen, ob und in welchem Umfang eine Behandlung im Ausland erstattet wird.

Wer bessert nach, wenn etwas nicht passt?

In der Regel die Klinik, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben. Klären Sie Garantie und Nachbesserung vor der Buchung schriftlich.

Quellen

Offizielle und veröffentlichte Quellen, auf die sich diese Seite stützt. Regeln und Gebühren ändern sich – prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung die aktuelle Fassung direkt an der Quelle.

  1. § 13 SGB V – Kostenerstattung — Bundesministerium der Justiz
  2. § 55 SGB V – Leistungsanspruch (Zahnersatz) — Bundesministerium der Justiz
  3. § 28 SGB V – Ärztliche und zahnärztliche Behandlung — Bundesministerium der Justiz
  4. Versicherungsschutz im Ausland — Bundesministerium für Gesundheit
  5. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – FAQ — Bundesministerium für Gesundheit
  6. Zahnbehandlungen im Ausland — Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
  7. Rumänien – Überblick — Europäische Union
  8. Căutare membri — Colegiul Medicilor Stomatologi din România

Wohin Sie reisen könnten

Kostenlose Ersteinschätzung starten

Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2026