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Was zahlt die ÖGK beim Zahnersatz?
Die ÖGK unterscheidet abnehmbaren und festsitzenden Zahnersatz. Zum abnehmbaren Zahnersatz zählen Voll- und Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall sowie Klammerzahnkronen, die den Halt einer Teilprothese verbessern. Diese Leistungen übernimmt die ÖGK nach vorheriger Bewilligung zum Großteil; seit 1. Mai 2026 zahlen Sie bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt einen Selbstbehalt von 30 Prozent der tariflichen Kosten (20 Prozent bei Rezeptgebührenbefreiung aus sozialen Gründen).
Festsitzender Zahnersatz – Kronen, Brückenglieder, gegossene Stiftaufbauten und Implantate – ist laut ÖGK grundsätzlich eine Privatleistung. Die Preise können frei festgesetzt werden, und ein Kostenzuschuss wird grundsätzlich nicht geleistet. Für Versicherte der SVS, BVAEB oder einer Krankenfürsorgeanstalt gelten eigene Regeln; fragen Sie dort nach.
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Implantate und „All-on-4“: Gibt es einen Zuschuss?
Implantate gehören laut ÖGK nicht zu ihren Leistungen und sind privat zu bezahlen. Zuschüsse gibt es nur in besonderen medizinischen Fällen nach Bewilligung durch den Zahnmedizinischen Dienst der ÖGK, etwa bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, nach Tumoroperationen in der Mundhöhle, nach mehrfachen Kieferfrakturen, bei extremem Gewebeschwund des Kieferkamms oder bei Nichtanlage von Zähnen im Bereich 1 bis 5.
Das gilt auch für festsitzende Versorgungen auf wenigen Implantaten, die oft als „All-on-4“ angeboten werden. Ob eine solche Versorgung medizinisch für Sie infrage kommt, entscheidet die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt nach einer Untersuchung.
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Wahlzahnarzt: wie die Kostenerstattung funktioniert
Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt bezahlen Sie die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie danach bei der ÖGK ein. Für Leistungen, die zu den Vertragsleistungen zählen, erhalten Sie 80 Prozent der tariflichen Kosten zurück – beim abnehmbaren Zahnersatz 80 Prozent der bereits um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten. Weil Wahlzahnärzte ihr Honorar frei festlegen, kann die Erstattung deutlich unter dem Rechnungsbetrag liegen.
Beim abnehmbaren Zahnersatz muss der Heil- und Kostenplan der Wahlzahnärztin oder des Wahlzahnarztes vorab von der ÖGK bewilligt werden.
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Zahnbehandlung im EU-Ausland: was erstattet werden kann
Nach der Patientenmobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) können Sie sich auch in einem anderen EU-Land wie Rumänien behandeln lassen. Erstattet werden nur Leistungen, auf die Sie nach österreichischem Recht Anspruch haben, höchstens bis zu dem Betrag, den eine vergleichbare Behandlung in Österreich gekostet hätte, und nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Ohne Vorabgenehmigung sind das laut Gesundheitsportal 80 Prozent der in Österreich gültigen Vertragstarife.
In einer Privatklinik bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung danach ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, beurteilt die ÖGK erst nach Einreichen der Unterlagen. Eine Vorabgenehmigung ist für stationäre Behandlungen und für ambulante Behandlungen mit hochspezialisierter, kostenintensiver Ausstattung nötig.
Praktisch bedeutet das: Was in Österreich Privatleistung ist, etwa Kronen, Brücken oder Implantate, wird in der Regel auch bei einer Behandlung im Ausland nicht erstattet. Bei einer Prothese, die in Österreich bewilligungspflichtig ist, fragen Sie vor der Behandlung bei der ÖGK, wie Sie vorgehen sollen. Reise und Unterkunft werden laut EU-Portal „Ihr Europa“ in der Regel nicht übernommen.
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Welche Unterlagen Sie einreichen
Rechnungen reichen Sie über „Meine ÖGK“ (Website oder App, mit ID Austria) oder per Post ein. Für Zuschüsse in besonderen medizinischen Fällen nennt die ÖGK konkrete Unterlagen. Fragen Sie vorab, ob Rechnungen in einer anderen Sprache übersetzt werden müssen.
- Vor der Behandlung: Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan und – bei Zuschüssen in Sonderfällen – die medizinische Begründung; bei Implantaten zusätzlich Röntgenbilder von vor der Operation.
- Nach der Behandlung: Honorarnote mit Zahlungsbestätigung und die Bewilligung des Zahnmedizinischen Dienstes.
- Bei Implantaten zusätzlich: Röntgenbilder nach der Operation und den Implantatpass.
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Gesamtkosten vergleichen: worauf es ankommt
Ein Angebot aus dem Ausland und eines aus Österreich sind nur vergleichbar, wenn sie dieselbe Versorgung beschreiben. Achten Sie auf diese Punkte:
- Gleiche Leistung: Anzahl der Implantate, Kronen oder Brückenglieder, Material und Implantatsystem.
- Enthaltene Leistungen: Röntgen- oder 3D-Aufnahmen, Provisorien, Labor, Kontrolltermine.
- Vorbehandlungen wie Zahnentfernungen oder Knochenaufbau, die erst nach der Untersuchung feststehen.
- Anzahl der Reisen – bei Implantaten liegt zwischen Operation und endgültigem Zahnersatz oft eine Einheilzeit.
- Reise, Unterkunft und Nachsorge in Österreich, einschließlich Nachbesserungen.
Fragen von Patientinnen und Patienten aus Österreich
Was kostet Zahnersatz in Österreich?
Einen festen Preis gibt es nur für Kassenleistungen nach Tarif. Prothesen übernimmt die ÖGK nach Bewilligung bis auf einen Selbstbehalt; Kronen, Brücken und Implantate sind grundsätzlich Privatleistungen mit frei festgesetzten Preisen.
Zahlt die ÖGK Implantate oder All-on-4?
Grundsätzlich nicht. Zuschüsse gibt es nur in besonderen medizinischen Fällen nach Bewilligung durch den Zahnmedizinischen Dienst der ÖGK.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich mich in Rumänien behandeln lasse?
Möglicherweise für Leistungen, auf die Sie auch in Österreich Anspruch hätten, höchstens bis zum vergleichbaren österreichischen Betrag. Für Kronen und Implantate gibt es in der Regel nichts zurück, weil sie auch in Österreich Privatleistungen sind. Fragen Sie vor der Behandlung bei Ihrem Versicherungsträger nach.
Wie viel erstattet die ÖGK bei einem Wahlzahnarzt?
80 Prozent der tariflichen Kosten für Vertragsleistungen, beim abnehmbaren Zahnersatz 80 Prozent der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten – nicht 80 Prozent des Honorars.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kostenerstattung?
Mindestens die Honorarnote mit Zahlungsbestätigung. Bei bewilligungspflichtigen Leistungen und Zuschüssen in Sonderfällen kommen Kostenvoranschlag, medizinische Begründung, Bewilligung und bei Implantaten Röntgenbilder und Implantatpass dazu.
Quellen
Offizielle und veröffentlichte Quellen, auf die sich diese Seite stützt. Regeln und Gebühren ändern sich – prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung die aktuelle Fassung direkt an der Quelle.
- Zahnersatz — Österreichische Gesundheitskasse
- Zahnbehandlung — Österreichische Gesundheitskasse
- Geplante Behandlung oder Untersuchung im Ausland — Österreichische Gesundheitskasse
- Kostenerstattung (Patientenmobilität) — Gesundheitsportal Österreich
- FAQ – Behandlung im EU-Ausland — Gesundheitsportal Österreich
- Zahnbehandlung — Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
- Planung einer medizinischen Behandlung in einem anderen EU-Land — Ihr Europa (Europäische Union)
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