01
Was zahlt die Grundversicherung beim Zahnarzt?
In der Regel nichts: Zahnärztliche Behandlungen sind laut BAG grundsätzlich keine Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG). Die Grundversicherung vergütet sie nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung bedingt sind oder wenn sie zur Unterstützung und Sicherstellung der ärztlichen Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung nötig sind. Die leistungspflichtigen Fälle sind in Art. 17 bis 19a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abschliessend aufgelistet; Art. 19a betrifft laut SSO Geburtsgebrechen.
Nicht übernommen werden laut BAG zum Beispiel gewöhnliche Zahnfüllungen bei Karies oder die Korrektur von Zahnstellungen mit Zahnspangen bei Kindern. Liegt ein Ausnahmefall vor, reicht die Zahnärztin oder der Zahnarzt laut SSO vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvorschlag bei der Krankenkasse ein. Die Behandlung muss zweckmässig und wirtschaftlich sein und darf keine luxuriösen Massnahmen umfassen; Franchise und Selbstbehalt fallen wie bei anderen Leistungen an.
02
Unfall: Unfallversicherung oder Krankenkasse
Zahnschäden durch einen Unfall – laut SSO eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors im Sinne von Art. 4 ATSG – sind sozialversichert. Wer beim Unfall angestellt ist, ist über die Unfallversicherung nach UVG gedeckt. Kinder, Nichterwerbstätige und Selbständige wenden sich an ihre Krankenkasse; deren Grundversicherung zahlt laut BAG bei Unfällen nur, wenn keine andere Versicherung die Kosten deckt.
Melden Sie einen Unfall mit Zahnschaden deshalb rasch der zuständigen Versicherung, bevor Sie eine Behandlung planen – auch wenn Sie die Behandlung später im Ausland in Betracht ziehen.
03
Zahnzusatzversicherung: freiwillig und je nach Vertrag
Gewöhnliche Zahnbehandlungen können Teil einer freiwilligen Zusatzversicherung sein. Laut priminfo.admin.ch bestimmt jede Krankenkasse selbst, welche Leistungen sie in den Zusatzversicherungen anbietet, und eine gekündigte Zusatzversicherung lässt sich nicht in jedem Fall wieder abschliessen.
Die SSO weist darauf hin, dass Zahnzusatzversicherungen vor allem für Menschen mit hohen Zahnkosten attraktiv sind und deshalb nur gegen entsprechend hohe Prämien angeboten werden. Ob eine Police auch Behandlungen im Ausland deckt, regelt der jeweilige Vertrag – lassen Sie sich das vor der Behandlung schriftlich bestätigen.
04
Wie zahnärztliche Honorare in der Schweiz entstehen
Laut SSO werden zahnärztliche Leistungen nach einem Tarif abgerechnet: Jede Leistung hat eine Anzahl Taxpunkte, die mit einem Taxpunktwert multipliziert wird. Für Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung sowie für die Grundversicherung sind Taxpunktzahl und Taxpunktwert je Leistung fix.
Für Privatpatientinnen und -patienten gilt der SSO-Tarif DENTOTAR®: Den Taxpunktwert legt die Praxis innerhalb einer nach oben begrenzten Spanne selbst fest; der angewendete Wert ist in der Praxis anzuschlagen und steht auf der Rechnung, die jede Leistung einzeln ausweist. Der Preis einer einzelnen Leistung sagt laut SSO wenig über die Gesamtkosten aus – dafür braucht es eine Untersuchung, eine Diagnose und einen Behandlungsplan.
05
Behandlung in Rumänien oder einem anderen EU-Land
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Über das Freizügigkeitsabkommen (FZA), seit 1. Juni 2002 in Kraft, wendet sie laut Zentraler Ausgleichsstelle (ZAS) im Verhältnis zu den 27 EU-Staaten die Koordinationsverordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 an.
Laut BAG richtet sich eine Behandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im EU/EFTA-Raum nach den Regeln des Behandlungslandes; die Karte ist für Behandlungen gedacht, die während eines vorübergehenden Aufenthalts nicht bis zur Rückkehr warten können, und deckt laut „Ihr Europa“ keine geplanten Behandlungen. Geplante Behandlungen im Ausland vergütet die Grundversicherung nur in bestimmten Fällen, etwa wenn sie in der Schweiz nicht verfügbar sind, nach einem begründeten Antrag an den vertrauensärztlichen Dienst und Entscheid des Versicherers; übrige im Ausland erbrachte Leistungen sind grundsätzlich nicht gedeckt.
Praktisch heisst das: Was in der Schweiz keine Pflichtleistung ist – also die meisten Zahnbehandlungen –, bezahlen Sie in der Regel auch bei einer geplanten Behandlung in Rumänien selbst oder über eine Zusatzversicherung, sofern deren Vertrag Auslandsbehandlungen einschliesst.
06
Zahnkosten bei den Steuern abziehen
Nach Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG können Sie bei der direkten Bundessteuer Krankheits- und Unfallkosten für sich und die von Ihnen unterhaltenen Personen abziehen, soweit Sie sie selbst tragen und sie 5 Prozent der um die Aufwendungen nach Art. 26–33 DBG verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen. Leistungen von Versicherungen werden also abgezogen, bevor Sie rechnen.
Zahnbehandlungskosten sind laut Kreisschreiben Nr. 11a der ESTV den Krankheitskosten gleichgestellt, wenn es um die Behebung von Zahnkrankheiten, Zahnkorrekturen, kieferorthopädische Eingriffe oder Dentalhygiene geht; rein kosmetische Behandlungen wie Bleichen sind nicht abziehbar, ebenso wenig Krankenkassenprämien als Krankheitskosten. Das Kreisschreiben gilt ab der Steuerperiode 2027 und betrifft die direkte Bundessteuer; für Kantons- und Gemeindesteuern fragen Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung.
Die Kosten sind laut ESTV mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Versicherungsbelegen nachzuweisen. Bewahren Sie deshalb auch bei einer Behandlung im Ausland alle Belege auf.
07
Schweizer und ausländisches Angebot vergleichen
Ein Kostenvoranschlag aus der Schweiz und einer aus dem Ausland sind nur vergleichbar, wenn sie dieselbe Versorgung beschreiben. Achten Sie auf diese Punkte und bewahren Sie die genannten Unterlagen auf:
- Gleicher Umfang: Anzahl der Implantate, Kronen oder Brückenglieder, Material und Implantatsystem.
- Enthaltene Leistungen: Röntgen- oder 3D-Aufnahmen, Provisorien, Labor, Kontrolltermine – und Vorbehandlungen, die erst nach der Untersuchung feststehen.
- Anzahl der Reisen, denn bei Implantaten liegt zwischen Operation und definitivem Zahnersatz oft eine Einheilzeit; dazu Reise, Unterkunft und Währungsumrechnung.
- Nachsorge in der Schweiz: Wer übernimmt Kontrollen, Notfälle und Anpassungen, und zu welchem Tarif?
- Unterlagen: Behandlungsplan, detaillierte Rechnungen mit Zahlungsnachweis, Röntgenbilder, Implantatpass mit System und Komponenten sowie schriftliche Auskünfte Ihrer Versicherung.
Fragen von Patientinnen und Patienten aus der Schweiz
Zahlt die Krankenkasse in der Schweiz den Zahnarzt?
Die Grundversicherung in der Regel nicht. Sie zahlt laut BAG nur in den in Art. 17 bis 19a KLV abschliessend aufgezählten Fällen, etwa bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schweren Allgemeinerkrankungen. Ob eine Zusatzversicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Wer zahlt einen Zahnschaden nach einem Unfall?
Bei Erwerbstätigen in der Regel die Unfallversicherung nach UVG. Kinder, Nichterwerbstätige und Selbständige wenden sich laut SSO an ihre Krankenkasse; die Grundversicherung zahlt laut BAG nur, wenn keine andere Versicherung die Kosten deckt.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich mich in Rumänien behandeln lasse?
Von der Grundversicherung in der Regel nicht, weil die meisten Zahnbehandlungen auch in der Schweiz keine Pflichtleistungen sind und geplante Auslandsbehandlungen nur in bestimmten Fällen nach Entscheid des Versicherers vergütet werden. Ob eine Zusatzversicherung zahlt, klären Sie vorher schriftlich mit Ihrer Krankenkasse.
Gilt die Europäische Krankenversicherungskarte für eine Zahnbehandlung im Ausland?
Nur für Behandlungen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts nicht bis zur Rückkehr warten können. Für eine geplante Behandlung, für die Sie eigens reisen, gilt sie laut „Ihr Europa“ nicht.
Kann ich Zahnarztkosten von den Steuern abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer ja, soweit Sie die Kosten selbst tragen und sie zusammen mit Ihren übrigen Krankheitskosten 5 Prozent der um die Aufwendungen nach Art. 26–33 DBG verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen. Rein kosmetische Behandlungen sind laut ESTV nicht abziehbar; für die Kantonssteuern gelten die Regeln Ihres Kantons.
Warum unterscheiden sich Zahnarztrechnungen in der Schweiz?
Bei Privatpatientinnen und -patienten legt jede Praxis laut SSO ihren Taxpunktwert innerhalb einer nach oben begrenzten Spanne selbst fest. Vor allem hängen die Gesamtkosten aber von Art und Umfang der gewählten Behandlung ab.
Quellen
Offizielle und veröffentlichte Quellen, auf die sich diese Seite stützt. Regeln und Gebühren ändern sich – prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung die aktuelle Fassung direkt an der Quelle.
- Zahnärztliche Behandlung — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Versicherungen – Schutz und Leistungen für Ihre Zahngesundheit — Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO
- Zahnarzttarif Schweiz — Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO
- Zusatzversicherungen — priminfo.admin.ch (BAG)
- Kreisschreiben Nr. 11a: Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten — Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
- Abkommen über die Freizügigkeit – EU — Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)
- Medizinische Versorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt — Ihr Europa (Europäische Union)
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